Zeitraster für die Sekundarstufe I (Klasse 5 – 10)

SchulstundeZeitraumMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
17:55 - 9:25 UhrUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterricht
2
Pause9:25 - 9:40 UhrPausePausePausePausePause
39:40 - 11:10 UhrUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterricht
4
Pause11:10 - 11:30 UhrPausePausePausePausePause
511:30 - 12:15 UhrUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterricht
Pause12:15 - 12:20 UhrPausePausePausePausePause
LZ / 6. Stunde 12:20 - 12:45 / 13:05 UhrLernzeitLernzeitUnterrichtLernzeitUnterricht
Mittagspause12:45 - 13:30 UhrMittagspauseMittagspauseMittagspauseMittagspause
713:30 - 15:00 UhrUnterrichtUnterrichtFörder, LZ, AGUnterrichtAG
8
Unterrichtschluss15:00 Uhr15:00 Uhr13:05 Uhr15:00 Uhr13:05 Uhr
AGs ab 15:10 Uhr

Aktuelle Termine

Ferien im Schuljahr 2023/24:

  • Herbstferien 2023: 02.10. bis 14.10.
  • Weihnachtsferien 2023/24: 21.12. bis 05.01.
  • Osterferien 2024: 25.03. bis 06.04.
  • Pfingstferien 2024: 21.05.
  • Sommerferien 2024: 08.07. bis 20.08.

Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag.

Bewegliche Ferientage:

  • 12. Februar 2024 (Rosenmontag)
  • 13. Februar 2024 (Karneval)
  • 10. Mai 2024 (nach Chr. Himmelfahrt)
  • 31. Mai 2024 (nach Fronleichnam)

Unterrichtsfrei / Studientag:

  • 31. Oktober  (1. Pädagogischer Tag)
  • 20. Dezember (2. Pädagogischer Tag)
  • 14. Februar (3. Pädagogischer Tag)

Termine im laufenden Schuljahr:

Sprechstunden

Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat, um einen Sprechstundentermin mit dem jeweiligen Kollegen zu vereinbaren!

Sprechstundenplan 2023/24 1.HJDownload
PDF-Dokument [56 KB]https://pprgymnasium.de/wp-content/uploads/2023/11/Sprechstundenplan-23-24-1-HJ.pdf

Der aktuelle Busfahrplan

BusfahrplanDownload
PDF-Dokument [45 KB]

Entschuldigung und Beurlaubungen

Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird. Für diesen Fall gibt es eine Entschuldigungspraxis, über die Sie hier weitere Informationen erhalten.

  • Bei absehbaren kürzeren Fehlzeiten (z.B. wegen eines Arztbesuches an einem Unterrichtstag) ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer im Voraus zu informieren.
  • Bei absehbar längerem Fehlen in Folge einer Erkrankung (mehr als zwei Unterrichtstage) ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer zu benachrichtigen.
  • Die Benachrichtigung über krankheitsbedingtes Fehlen ist über das Sekretariat (0271- 334027) bis 8:30 Uhr am ersten Fehltag vorzunehmen.
  • Beurlaubungen bis zu 2 Tagen sind mindestens eine Woche im Voraus bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer in schriftlicher Form zu beantragen.
  • Beurlaubungen für einen längeren Zeitraum sind ebenfalls mindestens eine Woche im Voraus schriftlich über die Schulleitung zu beantragen.
  • Beurlaubungen für Unterrichtstage unmittelbar vor oder nach den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen sind lt. Schulgesetz NRW nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Bei einem Schulversäumnis im Zusammenhang mit den Ferien, beweglichen Ferientagen oder Feiertagen geht man generalisierend davon aus, dass immer berechtigte Zweifel am Vorliegen gesundheitlicher Gründe für dieses Schulversäumnis vorliegen. Somit ist hier ein ärztliches Attest immer zwingend erforderlich.
  • Genehmigte Beurlaubungen werden von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer als entschuldigte Fehlstunden im Klassenbuch dokumentiert.
  • Eine schriftliche Entschuldigung für Fehlzeiten muss den Schülerinnen/den Schülern von den Eltern am ersten Tag, an dem sie wieder am Unterricht teilnehmen, mitgegeben werden. Diese müssen Angaben über den Zeitraum der versäumten Unterrichtsstunden enthalten. Dies erfolgt als einfache Eintragung auf der letzten Seite des Lernplaners.
  • Liegt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teilnimmt, keine Entschuldigung vor, werden die versäumten Stunden als nicht entschuldigt gewertet. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann bei Fehlzeiten von der Schule ein Attest der Hausärztin/des Hausarztes angefordert werden.
  • Stunden, in denen die Schülerin/der Schüler durch eigenes Verschulden gefehlt hat, können nicht entschuldigt werden.
  • Nicht entschuldigte Fehlstunden werden – wie entschuldigte – zunächst im Klassenbuch gekennzeichnet. Sie werden später auch als solche auf dem Zeugnis ausgewiesen.

Wir haben das Entschuldigungsverfahren vereinfacht. Bitte tragen Sie ab sofort die Entschuldigungen einfach in die Tabelle auf der letzten Seite ein. Dieses Verfahren macht Zettelwirtschaft unnötig und außerdem haben Sie und wir die verpassten Stunden auf einen Blick vorliegen.